Zur Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeklausel (§ 11 Abs 1 Nr 3 ALG) – Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) wegen Unzumutbarkeit der Hofabgabeverpflichtung mangels einer Härtefallregelung nach Maßgabe der Entscheidungsgründe – zudem Verletzung von Art 6 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 2 GG durch Abhängigkeit des Rentenanspruchs eines Ehepartners von der Entscheidung des anderen Ehegatten über die Hofabgabe