Stattgebender Kammerbeschluss: Widersprüchliches Verhalten eines Zivilgerichts verletzt Betroffenen in verfassungsrechtlichem Anspruch auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: verweigerte Berichtigung des Passivrubrums einer Zivilklage trotz Fehlers des Gerichts – Gegenstandswertfestsetzung