Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliche Anordnung an den Wohnungseigentumsverwalter auf Vorlage einer aktuellen Eigentümerliste
Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss über eine aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von vornherein nicht erreichbare Maßnahme