Stattgebender Kammerbeschluss: PKH-Versagung verletzt bei “Durchentscheiden” einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage den Anspruch des Betroffenen auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: Anspruch eines nicht erwerbstätigen, nicht ausreisepflichtigen Unionsbürgers ohne Ausreisewillen auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII (juris: SGB 12) bzw Ausschluss eines solchen Anspruchs gem § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 12 idF vom 22.12.2016 – Gegenstandswertfestsetzung