Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch sozialgerichtliche Entscheidungen durch die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Versorgung eines Minderjährigen mit einem Kopfschutzhelm abgelehnt wurde
Keine Erfolgsaussichten in einem Eilverfahren, wenn keine maßgeblichen Gründe vorgetragen werden, die die rechtliche Beurteilung im angefochtenen Bescheid in Frage stellen könnten