analoge Anwendung von § 138 Nr. 1 VwGO im Eilverfahren, Prüfungsanforderungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, eigenverantwortliche Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten durch Notfallsanitäter
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gem §§ 2, 4 der 11. BayIfSMV (juris: CoronaVV BY 12) – keine Verkennung des aufgrund der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) gebotenen Prüfungsmaßstabs im fachgerichtlichen Eilverfahren erkennbar