Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “Netzanschluss-Tischgerät” – Abzweigung eines Gebrauchsmusters – entstehendes Prioritätsrecht ist akzessorisch zum Prioritätsrecht der Stammanmeldung – kein Erfordernis einer nochmaligen Prioritätsbeanspruchung in der Abzweigungserklärung
Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie verpflichtet nicht zur zur erneuten Verbescheidung wiederholender Anträge zu einem Sachverhalt, über die bereits rechtskräftig entschieden worden ist – Rüge einer Grundrechtsverletzung bzgl des Erfordernisses hinreichender Erfolgsaussichten für die Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie bzgl des in § 11 Abs 4 ArbGG geregelten Vertretungszwangs unzureichend substantiiert