Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist wegen fehlgeschlagener Übermittlung eines Berufungsschriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen einer EDV-Anlage des Prozessbevollmächtigten; Anforderungen an die anwaltliche Sorgfaltspflicht zur Vermeidung des Verlustes wesentlicher Textteile bei etwaigen technischen Störungen