Revision im Rückabwicklungsprozess nach Rücktritt vom Kraftfahrzeugkaufvertrag: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils; notwendige Darlegung eines Mangels; Beweislastverteilung; Erheblichkeit eines Mangels
Beschwerdekammerbeschluss: Gründe der Prozessökonomie können Aufschub der Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden mit Blick auf eine spätere Verfahrensverbindung rechtfertigen – Verwerfung mehrerer unzureichend begründeter, mithin unzulässiger Verzögerungsbeschwerden – Ausschluss der Berichterstatterin der zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren von der Mitwirkung an der Beschwerdekammerentscheidung gem § 97c Abs 2 BVerfGG