Maßregelvollstreckung: Fortbestehende Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer nach Verlegung des Untergebrachten in ein anderes psychiatrisches Krankenhaus
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist bei Eingang der Berufungsschrift unter der Telefaxnummer eines anderen Gerichts in demselben Gebäudekomplex