Sozialhilfe – Eingliederungshilfe – Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung – Übernahme der Kosten für den Besuch einer niedersächsischen Tagesbildungsstätte durch ein in Nordrhein-Westfalen wohnendes Kind – Kernbereich der schulischen Ausbildung
(Sozialgerichtliches Verfahren – Klagerücknahme – Auswirkungen – Rehabilitation und Teilhabe – Zuständigkeitsklärung – Anwendbarkeit des § 14 SGB 9 auf vor dem 1.7.2001 begonnene Leistungsfälle – Überprüfung der Zuständigkeit vor Erlass eines Folgebescheides – Sozialhilfe – Eingliederungshilfe – Leistungen – Leistungserbringung in einer Einrichtung – Wirksamkeit des abgeschlossenen Wohn- und Betreuungsvertrages – rückwirkende Genehmigung)