Zur Berücksichtigung der Abgeordnetenrechte (Art 38 Abs 1 S 2 GG) bei der Ausübung von Hausrecht und Polizeigewalt durch den Deutschen Bundestag (Art 40 Abs 2 S 1 GG) – polizeiliches Betreten der Büroräume eines Bundestagsabgeordneten zwecks Entfernung von „Plakatierungen“ verletzt dessen Recht aus Art 38 Abs 1 S 2 GG (freie Mandatsausübung) – mangelnde Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
Nichtannahmebeschluss: Zu staatlichen Schutzpflichten in Bezug auf Gesundheitsgefährdungen aufgrund der Durchführung einer strafprozessualen Hauptverhandlung – kein vollkommener Schutz vor jeglichen Gesundheitsgefahren geboten – hier: Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins wegen des Risikos einer Corona-Infektion bereits unzulässig