Nichtannahmebeschluss: § 5 Abs 2 BÄO iVm § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO als hinreichende, insb hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage für Widerruf der Approbation als Arzt – keine Verletzung der Berufsfreiheit des betroffenen Arztes bei umfassender Einzelfallprüfung und Prüfung etwaiger veränderter Umstände bzgl der Unwürdigkeit – Gegenstandswertfestsetzung für eA-Verfahren
Nichtannahme einer unmittelbar gegen das Tarifeinheitsgesetz (juris: TarifEinhG) sowie § 58 Abs 3 ArbGG gerichteten Verfassungsbeschwerde – Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses infolge des Senatsurteils vom 11.07.2017, 1 BvR 1571/15 ua – mangels Grundrechtsbeeinträchtigung keine Beschwerdebefugnis bzgl § 58 Abs 3 ArbGG – Anordnung der Auslagenerstattung iH eines Drittels – Gegenstandswertfestsetzung