(Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit Grundgesetz vereinbar – Zuteilung der Identifikationsnummer kein Verwaltungsakt – Steuerpflichtiger nach § 139a Abs. 2 AO – Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte – mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundene Rechtsmitteleinlegung – Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses i.S. des § 41 Abs. 1 FGO – einschränkende Auslegung des § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO)
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Nutzung von Solarien für Minderjährige gem § 4 NiSG – Eingriff in allgemeine Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) betroffener Jugendlicher sowie in Erziehungsrecht (Art 6 Abs 2 GG) ihrer Eltern gerechtfertigt – zudem keine Verletzung der Betreibern von Solarien in Berufsausübungsfreiheit
(Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit Grundgesetz vereinbar – Zuteilung der Identifikationsnummer kein Verwaltungsakt – Steuerpflichtiger nach § 139a Abs. 2 AO – Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte – mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundene Rechtsmitteleinlegung)
Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Strecke Leipzig-Dresden; erheblicher baulicher Eingriff in den Schienenweg; Schallschutzwand; Schallreflexionen einer Schallschutzwand
§ 8 Abs 2 S 2 des baden-württembergischen Landesgesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker (juris: UbrgG BW 1991), wonach der Untergebrachte diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden hat, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind, um die Krankheit zu untersuchen und zu behandeln, soweit die Untersuchung oder Behandlung nicht mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden sind, ist mit Art 2 Abs 2 S 1 iVm Artikel 19 Abs 4 GG unvereinbar und nichtig – zu den aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abzuleitenden Anforderungen, denen ein zur medizinischen Zwangsbehandlung eines Untergebrachten ermächtigendes Gesetz genügen muss- zu den bei der Anordnung von Zwangsbehandlungen zur Wahrung der Grundrechte notwendigen verfahrensrechtlichen Sicherungen