Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine Beschwerdeentscheidung des Technischen Beschwerdesenats des Bundespatentamtes betreffend eine deutsche Patentanmeldung: Reichweite der technischen Sachkunde des Technischen Beschwerdesenats und Voraussetzungen für die Einholung eines Sachverständigengutachtens; Anforderungen an die Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens in der Beschwerdeinstanz – Kommunikationsrouter
Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verletzt bei unzureichender Sachaufklärung Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG – hier: Fortdauerentscheidung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen – letzte externe Begutachtung vor mehr als 13 Jahren
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots bestmöglicher Sachaufklärung bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ohne Einholung eines externen Sachverständigengutachtens gem § 463 Abs 4 S 1, S 2 StPO