Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen, Anrechnung von Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, keine Haftungsbegrenzung, keine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum verfassungsrechtlichen Maßstab für die Härtefallbefreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gründen des geringen Einkommens – Verletzung des Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) durch Versagung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei Finanzierung des Lebensunterhalts durch Studienkredit statt durch Sozialleistungen