Rentenversicherungspflicht bei Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen: Gesetzlicher Forderungsübergang auf den Rentenversicherungsträger bei zweifelhafter Werkstattfähigkeit des Behinderten
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Auszubildende – behinderter Mensch – Bezug von Ausbildungsgeld – Zuschuss zu den ungedeckten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung – fiktive Bedarfsberechnung – keine Berücksichtigung des Mehrbedarfs gem § 21 Abs 4 SGB 2 – kein Abzug von Erwerbstätigenpauschale oder Erwerbstätigenfreibetrags vom Ausbildungsgeld – Verfassungsmäßigkeit – Beschränkung des Streitgegenstandes – Einbeziehung neuer Verwaltungsakt)