Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Abweichung vom Kopfteilprinzip bei Wegfall des Unterkunftskostenanteils eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft durch Sanktion – Anrechnung vorhandenen Einkommens auf den ungedeckten Unterkunftskostenanteil – verfassungskonforme Auslegung
Analoge Anwendung der Härteausgleichsregelungen in § 46 Abs. 3 und 5 EStG 2009 bei in der Schweiz beschäftigtem Grenzgänger – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 4. März 2015 als NV-Entscheidung abrufbar.
Vergütung des Berufsbetreuers: Einsatzpflicht von sozialen Ausgleichsleistungen nach strafrechtlicher Rehabilitation des Betreuten bzw. der daraus gezogenen Zinsen
(Sozialhilfe – Nothilfe – zuständiger Sozialhilfeträger – Vorliegen eines Eilfalles – Sachverhaltsaufklärung durch den Sozialhilfeträger nach Kenntniserlangung – Datenerhebung beim Krankenhaus – kein Leistungsausschluss nach § 23 Abs 3 S 1 SGB 12 – Erstattung der Aufwendungen im gebotenen Umfang – Anwendbarkeit der Vergütungsregelungen der GKV – Vergütung der Krankenhausleistungen durch Fallpauschalen – Begrenzung des Erstattungsanspruchs durch Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Hilfefall – tagesbezogene anteilige Vergütung)
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen – Vertretung der Bedarfsgemeinschaft – Zurechnung von Vertreterverschulden – Haftungsbeschränkung zugunsten minderjähriger Kinder – Erlass von Erstattungsbescheiden nach Eintritt der Volljährigkeit
(Ausgabe von Wandelanleihen mit unter dem Kapitalmarktzins liegendem Zinssatz und sofortigem Wandlungsrecht – Ermittlung des nach § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB in die Kapitalrücklage einzustellenden Vorteils der nicht marktüblichen Anleiheverzinsung – Geltung der handelsrechtlichen Begrenzung der Eigenkapitalqualifikation für den steuerrechtlichen Einlagenausweis)
Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage – Lösung eines sog. DBA-Dreieckskonflikts bei Mehrfachansässigkeit eines Arbeitnehmers – Keine “abkommensübergreifende” Anwendung einer abkommensrechtlichen Ansässigkeitsfiktion