(Erwerbsaufwendungen für verfallene Termingeschäfte ohne steuerrechtliche Bedeutung – Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG – Rechtskontinuität – Keine Übernahme der entwickelten Maßstäbe auf Einkünfteermittlung nach Einführung der Abgeltungssteuer)
Statthaftigkeit eines Antrags auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung – Zum Begriff der „wesentlichen Nachteile“ bei behaupteter Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift – Keine Bindung nach § 31 ABs. 1 BVerfGG
Umqualifizierung eines als Veräußerungsgewinn festgestellten Gewinns in laufenden Gewinn bei gewerblichem Grundstückshandel – Reichweite eines Feststellungsbescheids – Vom Gewinnfeststellungsbescheid unabhängige Ermittlung des Gewerbeertrags