(Zuständigkeit für Änderungen von Kirchensteuerfestsetzungen in Nordrhein-Westfalen – Einwendungen gegen die Berechnung der für die Kirchensteuer maßgeblichen „fiktiven“ Einkommensteuer nach § 51a Abs. 2 EStG)
Eingeschränkter Schuldzinsenabzug auch bei Erstausstattung mit Umlaufvermögen – Wiederaufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Revisionsverfahrens – Gesetzlicher Beteiligtenwechsel