(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09.03.2011 IX R 56/05 – Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 – Abgrenzung zwischen sog. „echten“ Verlusten und sog. „unechten“ Verlusten – Absetzungen für Abnutzung)
Insolvenzverfahren eines Ehegatten: Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Anspruch des anderen Ehegatten auf Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung; Leistung eines Ausgleichs für die Nutzung eines Verlustabzugs an die Masse und Anspruch auf Auszahlung der Steuerersparnis
Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats – förmliche Dokumentation des Beginns einer Außenprüfung – Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten – keine Aufteilung der Steuerberatungskosten für die Anfertigung der Einkommensteuerklärung – Antrag auf Erhebung eines Zeugenbeweises