(Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 – Abgrenzung zwischen sog. “echten” Verlusten und sog. “unechten” Verlusten – Absetzungen für Abnutzung – Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung)
(Abwahl der Nutzungswertbesteuerung auch im Rahmen der Fehlersaldierung gemäß § 177 AO möglich – Vorliegen eines materiellen Fehlers i.S. des § 177 Abs. 3 AO)