(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. Oktober 2017 VI R 47/15: Aufwendungen für IVF einer in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebenden unfruchtbaren Frau als außergewöhnliche Belastung)
(Kein Abzug der von dem Nießbraucher getragenen Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 82b EStDV nach dessen Tod durch den Eigentümer – Beendigung des Nießbrauchs – Keine entsprechende Anwendung des § 11d EStDV – Gesamtrechtsnachfolge)