(Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen – Keine Berücksichtigung von Scheidungsfolgekosten – Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.04.2016 VI R 15/15)
(Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens – Anwendungsbereich der in Art. 6 Abs. 1 EMRK enthaltenen Gewährleistungen)