Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb eines Immobilienobjekts als vorab entstandene Werbungskosten – Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10.12.2015 VI R 7/15 – Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung)