(Maßgeblichkeit des Einkünftebegriffs des § 2 Abs. 2 EStG für den Einkünftebegriff in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG – Veräußerungsgewinn bei Ausscheiden eines atypisch stillen Gesellschafters aus der atypisch stillen Gesellschaft)
Aussetzung des den Folgebescheid betreffenden Klageverfahrens bei noch fehlendem Grundlagenbescheid – Ermittlungskompetenz hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen