(Begriff „Wirtschaftlicher Zusammenhang“ in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG – Umfang der gesonderten und einheitlichen Feststellung der von den Gesellschaftern einer Personengesellschaft erzielten Einkünfte)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.04.2016 X R 15/14 – § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG: Investitionsabsicht – Finanzierungszusammenhang)
Sozialleistungsbetrug: Feststellungen zum Nichtbestehen eines Anspruchs auf die erbrachten Leistungen; Feststellungen zu einer Gesamtschuldnerhaftung im Rahmen einer Verfallsanordnung