(Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i.S. des § 89 Abs. 2 Satz 1 AO – Auslegung eines finanzamtlichen Schreibens als verbindliche Auskunft – „Verwirklichung des Sachverhaltes“ i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 StAuskV)
Zugehörigkeit von Beteiligungen zum notwendigen Betriebsvermögen – Erhöhung der Anschaffungskosten von Beteiligungen durch verdeckte Einlagen – Korrektur nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs