Kranken- und Pflegeversicherung – freiwillige Versicherung – Beitragsbemessung – keine einkommensmindernde Berücksichtigung von Leistungen an Dritte, die steuerrechtlich als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden
(Betriebsinhaber i.S. des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BewG bei land- und forstwirtschaftlichem Betrieb im Gesamtgut einer ehelichen Gütergemeinschaft)