Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger steuerlicher Beratung: Beginn der Verjährung; Zurechenbarkeit der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des mit der Durchsetzung des Ersatzanspruchs gegen einen früheren Berater beauftragten Rechtsanwalts
(Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 2 GewStG erfasst auch Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags)