Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung – Keine nebenberufliche Tätigkeit bei unmittelbarem Zusammenhang zur Haupttätigkeit
(Ausnahmsweise Zulässigkeit der Klage gegen sog. Nullbescheid – Gewerblichkeitsfiktion des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Veräußerung inländischen Grundbesitzes – Gewinnermittlungsart)