(Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Insolvenzverwalter: Prozesskostenhilfeantrag ohne Darlegung der unzumutbaren Prozessfinanzierung durch Insolvenzgläubiger)
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen erheblicher Begründungsmängel und wiederholter Beschwerdeeinlegung in ähnlich gelagerter Sache mit gleicher Begründung durch selbe Bevollmächtigte trotz mehrerer Nichtannahmeentscheidungen