Nichtannahme einer völlig unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 250 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten
Nichtannahmebeschluss sowie Verwerfung von Richterablehnungsgesuchen: Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit einschlägigen Rechtsfragen eine Besorgnis seiner Befangenheit begründen kann – hier: Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags bei offensichtlich ungeeigneter Begründung – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Verfristung sowie unzureichender Substantiierung – offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge vor Fachgerichten kann Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen halten
Streitwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens: Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung des BGH; Beschwer nach Versagung der Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist