Einschränkung des Umfangs der Anfechtung das FG-Urteils in der Rechtsmittelbegründung im Vergleich zur Rechtsmitteleinlegung: Abgrenzung zwischen Teilrücknahme des Rechtsmittels, von vornherein beschränkter Anfechtung und dem Fehlen der notwendigen Begründung
Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber der kontoführenden Bank wegen Einziehung fälliger Zins- und Tilgungsraten in Kenntnis zukünftig drohender Zahlungsunfähigkeit des Kontoinhabers wegen Wegfalls öffentlicher Fördermittel