Markenbeschwerdeverfahren – „REVITALIQUE/VITANIQUE“ – Einrede der Nichtbenutzung – zum Beibringungsgrundsatz – keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – zur Kostenauferlegung im Beschwerdeverfahren
Beginn der Verjährungsfrist für deliktsrechtliche Ansprüche: Grob fahrlässige Unkenntnis von Behörden mit arbeitsteiliger Organisation in Form von Leistungs- und Regressabteilung