Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Ausgestaltung von „Kopftuchverboten“ in Kindertagesstätten – § 7 Abs 8 S 1 KiTaG BW 2009 bedarf einschränkender verfassungskonformer Auslegung – abstrakte Gefahr für Einrichtungsfrieden bzw Neutralität nicht ausreichend – hier: Verletzung der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit einer in einer kommunalen Kindertagesstätte beschäftigten Erzieherin durch arbeitsrechtliche Sanktionierung des Tragens eines „islamischem Kopftuches“ – Gegenstandswertfestsetzung