IT- und Medienrecht

Zur Reichweite des parlamentarischen Kontrollrechts hinsichtlich des Einsatzes von V-Personen durch die Nachrichtendienste – hier: Verweigerung des Bundesinnenministeriums, gegenüber dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz den zuständigen V-Personen-Führer beim Bundesamt für Verfassungsschutz zwecks Zeugenvernehmung zu benennen – Antrag im Organstreitverfahren unbegründet – keine Verletzung von Art 44 Abs 1 S 1 GG – Sondervotum

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