Schuldspruch im Strafverfahren wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung: Abgrenzung der verminderten Schuldfähigkeit von der Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung/erhebliche Alkoholisierung
Recht auf Akteneinsicht nur in die dem Gericht vorliegenden Akten – Nichterheben eines angebotenen Zeugenbeweises – Keine Revisionszulassung bei bloßer Rüge materiell-rechtlicher Fehler