Maßnahme der Justizverwaltung – Auskunft einer anfragenden Person außerhalb eines Vollstreckungsverfahrens über den sich selbst betreffenden Datensatz im Zentralen Schuldnerverzeichnis
Maßnahme der Justizverwaltung – Auskunft einer anfragenden Person außerhalb eines Vollstreckungsverfahrens über den sich selbst betreffenden Datensatz im Zentralen Schuldnerverzeichnis
Stattgebender Kammerbeschluss: Recht auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) vermittelt Anspruch auf Zugang des Betroffenen im Bußgeldverfahren zu Informationen, die nicht Teil der Bußgeldakte sind – allerdings sachgerechte Eingrenzung des Informationszugangsrechts im OWi-Verfahren geboten – Rspr zu standardisierten Messverfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden