(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 – Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen – Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte – Gleichzeitige Zuweisung mehrerer Fälle an einen Richter – Übertragung der Vertretung des beklagten Bundeslandes auf den Gerichtspräsidenten)
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 – Entschädigungsklage: Angemessene Verfahrensdauer bei 24-monatiger Dauer des finanzgerichtlichen Klageverfahrens – Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte)
(Mittelbare Anteilsvereinigung bei grundbesitzender GmbH & Co. KG – Kriterien zur Bestimmung einer unmittelbaren bzw. mittelbaren Beteiligung an grundbesitzender Personengesellschaft i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG)
Belehrung zur elektronischen Klageerhebung nicht zwingend geboten – Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung bei mehreren Bevollmächtigten im Einspruchsverfahren