(Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch Schenker – Zurechnung des Gegenstands der Feststellung i.S. des § 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG – Einspruchsentscheidung als isolierter Gegenstand einer Anfechtungsklage – Bestimmung der Beteiligten an einem Verwaltungsverfahren – Anfechtbarkeit ohne zeitliche Begrenzung)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6.7.2011 II R 44/10 – Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch Schenker – Zurechnung des Gegenstands der Feststellung i.S. des § 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG – Einspruchsentscheidung als isolierter Gegenstand einer Anfechtungsklage – Bestimmung der Beteiligten an einem Verwaltungsverfahren – Anfechtbarkeit ohne zeitliche Begrenzung)
Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters bei Beendigung des Insolvenzverfahrens – Anordnung einer Nachtragsverteilung – Unterbrechung des die Insolvenzmasse betreffenden Einspruchsverfahrens – Beseitigung des Rechtsscheins eines nichtigen Verwaltungsakts – vereinfachtes Insolvenzverfahren
Patenteinspruchsverfahren – „Leistungsbauelementanordnung“ – unzulässige Erweiterung des Inhalts der Anmeldung – Anspruchsmerkmal stellt ein in den ursprünglichen Unterlagen nicht offenbartes Aliud unter Schutz