Patentbeschwerdeverfahren – “Fixkamm für eine Kämm-Maschine” – zur Zulässigkeit des Einspruchs: zur Angabe einer entgegengehaltenen Druckschrift nur nach ihrer Nummer zur Begründung eines auf mangelnde Patentfähigkeit gestützten Einspruchs – Zusammenhang zwischen Merkmalen im Oberbegriff und der Entgegenhaltung ergibt sich aus einer kurzen Textstelle für den sachkundigen Leser von selbst und drängt sich für den behaupteten Einspruchsgrund geradezu auf – Zulässigkeit
Patenteinspruchsverfahren – “Vorrichtung und Verfahren zur Analyse von Mehrkanal-Bauteilen” – fehlende Bevollmächtigung gem. § 25 Abs. 1 PatG – keine Berücksichtigung von im Einspruchsverfahren von der Patentinhaberin neu eingereichten Patentansprüchen zur beschränkten Verteidigung des Patents