(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 – Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG)
Zur unmittelbaren Berücksichtigung nacherklärter Veräußerungsverluste im Verlustfeststellungsbescheid – Grobe Fahrlässigkeit bei Rücknahme eines Einspruchs trotz offenkundiger Problematik