(Keine Verlängerung der Festsetzungsfrist bei leichtfertiger Verletzung der Anzeigepflicht eines Notars – Rückerwerb von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft als Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs – Anwendbarkeit von § 16 Abs. 5 GrEStG zulasten des Rückerwerbers)
Schadensersatzprozess nach fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Einwand eines mitwirkenden Verschuldens des Anlageinteressenten; Erlass eines Grundurteils nach einem gegen den Beklagten ergangenen Versäumnisurteil und Entscheidung über den Einspruch im Betragsverfahren