(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.08.2011 III R 55/08 – Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige – Persönlicher, zeitlicher und sachlicher Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Zurückverweisung wegen Amtsermittlungspflicht des FG)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.08.2011 III R 55/08 – Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige – Persönlicher, zeitlicher und sachlicher Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Zurückverweisung wegen Amtsermittlungspflicht des FG)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.08.2011 III R 55/08 – Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige – Persönlicher, zeitlicher und sachlicher Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 – Zurückverweisung wegen Amtsermittlungspflicht des FG – Keine Bindung an Entscheidung einer ausländischen Behörde bei Auslegung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts)
Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter bei Getrenntleben – Minderung des Höchstbetrags – Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung – Beschränkung der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an ausländische Familienangehörige
Nachholung von Ermessenserwägungen durch die Finanzbehörde – Darlegung einer Divergenz – Keine Revisionszulassung zur Heilung von Ermessensfehlern – Vollständige Berücksichtigung des Akteninhalts – Kein Verfahrensmangel durch andere Beweiswürdigung
(Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt – Anfechtbarkeit von einzelnen Feststellungen – Wiederholende Verfügung – Ermessen des Gesetzgebers bei der Bestimmung der Reichweite einer Steuerbegünstigung – Notwendigkeit einer Anfrage nach § 11 Abs. 3 FGO – Keine „umgekehrte“ Bindung an Entscheidungen des Wohnsitzfinanzamts)
(Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen – Maßgeblichkeit der Jahressteuererklärung – Herstellung eines Gebäudes – Verhältnis von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahressteuerfestsetzung – Keine allgemeine Bindungswirkung von Verwaltungsvorschriften – Anwendbarkeit des § 127 FGO)