(Antragsrecht des Rechtsanwalts nach § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG – Im Grundsatz keine vorläufige Streitwertfestsetzung in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit)
Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i.d.F. des StSenkG 2001/2002) – Verschmelzung einer GmbH auf das Einzelunternehmen des Alleingesellschafters – Ermittlung des Gewerbeertrags – Einnahmenüberschussrechnung: keine Teilwertabschreibung, Wechsel der Gewinnermittlungsart – Verlustfeststellungsbescheid als Grundlagenbescheid