Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben wegen Nichtbenennung von Zahlungsempfängern – Bestimmung des Zahlungsempfängers bei Einschaltung einer Domizilgesellschaft
(Gutschein über in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug ist Sachbezug i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG – Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezügen)
Kein Zulassungsgrund zur Rechtsfortbildung bei nicht zur Abstraktion geeigneten Fragen wegen tatsächlicher Besonderheiten – Verletzung des rechtlichen Gehörs