Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags bei behauptetem Verlust der fristwahrenden Beschwerdebegründung nach der Aufgabe zur Post
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Meinungs- bzw Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafrechtliche Sanktionierung der Bildveröffentlichung einer prangerartigen, karikierenden öffentlichen Darstellung von Personen – ordnungsgemäße fachgerichtliche Abwägung zwischen Meinungsfreiheit des Äußernden und Persönlichkeitsrecht der Betroffenen