Markenbeschwerdeverfahren – „Schampaqua (Wort-Bild-Marke)“ – gesetzliches Benutzungsverbot – kein Verstoß gegen das bilaterale Handelsabkommen: deutsch-französischer Staatsvertrag über den Schutz von Herkunftsangaben – keine konkreten Anhaltspunkte für Feststellung der Beeinträchtigung des in der geschützten Ursprungsbezeichnung „Champagne“ liegenden Werbewerts
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Markenbeschwerdeverfahren – „Münchner Senf“ – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – zur VO (EG) 510/2006 (juris-Abkürzung: EGV 510/2006): ‚Vereinigung’ erfordert Zusammenschluss mehrerer Erzeuger/Verarbeiter des gleichen Lebensmittels – zum Antrag eines einzigen Erzeugers und der Gleichstellung mit einer Vereinigung – zum Tatbestandsmerkmal ‚Ansehen’ – bei fehlender Antragsbefugnis bedarf der Antrag keiner Veröffentlichung;