(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – Wirksamkeit einer Einverständniserklärung im Sinne des § 124 Abs 2 SGG – Erfordernis der Zustimmung aller Prozessbeteiligten – Zurückverweisung)
Patentbeschwerdeverfahren – “MOSFET-Vorrichtung” – Bezeichnung der Erfindung ist als Titel der Beschreibung anzugeben und stellt Teil der Beschreibung dar – der Prüfer darf eine Änderung des Beschreibungstitels grundsätzlich nicht ohne Einverständnis des Anmelders vornehmen